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Im Anhang finden Sie die Verordnung über die GIS , in Kraft ab dem 01.01.2025
Erstellung und Führung der Musterungslisten und Durchführung der entsprechenden Verfahren.
Das Militäramt ist zuständig für die Erstellung die Führung der Musterungslisten und für die Durchführung der entsprechenden Verfahren und Angelegenheiten.
Zuletzt aktualisiert: 26.09.2024, 15:45 Uhr