Meldung von freien Baumaßnahmen gemäß Art. 71, Absatz 1 des L.G. 10.07.2018, Nr. 9

Die Mitteilung betrifft "freie Baumaßnahmen", die gemäß Art. 71 Abs. 1 des Landesgesetzes Nr. 9 /2018. keiner Genehmigung bedürfen.

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Beschreibung

Mit dieser Mitteilung können geplante bauliche Maßnahmen, die gemäß Art. 71 Abs. 1 des Landesgesetzes Nr. 9 vom 10.07.2018. keiner Genehmigung bedürfen, da es sich hierbei um sogenannte „freie Baumaßnahmen“ handelt,  vorab der Gemeinde gemeldet werden.

 Beispiele für zulässige freie Maßnahmen sind:

C1: Ordentliche Instandhaltungsarbeiten (z. B. Reparaturen, Ausbesserungen)

C2: Beseitigung architektonischer Barrieren ohne bauliche Veränderung (z. B. keine Außentreppen)

C3: Temporäre geognostische Untersuchungen außerhalb bebauter Ortskerne

C4: Saisonale, mobile landwirtschaftliche Gewächshäuser ohne Mauerwerk

C5: Notfallbedingte Bauarbeiten, die spätestens nach 90 Tagen entfernt werden müssen

C6: Oberflächengestaltungen wie Pflasterungen, Luftschächte oder unterirdische Wasserbecken

C7: Installation von Solar- und Photovoltaikpaneelen außerhalb historischer Ortskerne

C8–C11: Weitere Maßnahmen wie Spielflächen, landwirtschaftliche Erdbewegungen, Waldpflege, Sanierung bestehender Öfen/Kamine

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Kontakt

Bauamt

PFARRGASSE 11, 39040 MARGREID A.D. WEINSTRASSE+39 0471 817251info@gemeinde.margreid.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

31.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 03.07.2025, 13:00 Uhr

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