Die vorliegende Verordnung regelt die technischen und betrieblichen Bestimmungen hinsichtlich der Führung des öffentlichen Trink- und Löschwasserdienstes auf dem gesamten Gemeindegebiet von Margreid adW
Dieser Verordnung unterworfen sind alle Kunden, welche ihr Trinkwasser aus den bestehenden oder noch zu errichtenden Wasserleitungen im Sinne des Artikels 9, Absatz 1 Buchstabe a) des L.G. Nr. 8/2002 beziehen.
Für alle in dieser Verordnung nicht enthaltenden Bestimmungen wird auf das L.G. Nr. 8/2002, die Verordnung über den Trinkwasserdienst gemäß D.L.H. Nr. 12/2006, sowie auf die Verordnung zur Regelung des Trinkwassertarifs gemäß D.L.H. Nr. 29/2017 und Nr. 40/2017, verwiesen.