Im Sinne von Artikel 11 des Landesgesetzes vom 31. August 1974, Nr. 7, in geltender Fassung errichtet und führt die Gemeinde Margreid an der Weinstraße nach Möglichkeit bei Vorhandensein der Strukturen in der Nähe von Schulen einen Schulausspeisungsdienst. Der Dienst kann direkt von der Gemeinde oder über entsprechende Vereinbarungen von Dritten geführt werden
Die Gemeinde legt die Richtlinien und Modalitäten für die Organisation des Dienstes fest. Des Weiteren bestimmt sie die Zugangsvoraussetzungen und das Ausmaß der Kostenbeteiligung zu Lasten der Benützer, welches bei Bedürftigkeit auch reduziert werden kann.
Der Dienst ist für die Schüler/innen zugänglich, welche die Grundschule der Gemeinde besuchen. Sollten die strukturellen Voraussetzungen nicht ausreichen, so haben die Schüler/innen aufgrund der Zulassungskriterien Vorrang