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Neue Öffnungszeiten der Demografische Ämter der Gemeinde Margreid ab 20.04.2026:
Verordnung zur Immobiliensteuer (IMU) 2. Fassung, genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 4 vom 03.04.2013
11.09.2014
Der Artikel 4 „Festlegung des Verkehrswertes der Baugrundstücke" der Verordnung zur Immobiliensteuer (IMU) 2. Fassung, genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 4 vom 03.04.2013, legt die Verkehrswertes der Baugrundstücke fest, die noch in Kraft sind.
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 15:52 Uhr