Die vorliegende Verordnung regelt das Dienstverhältnis zwischen der Gemeinde
Margreid a.d.W. und seinem Personal, sowie die Aufnahme des Personals, die
Unvereinbarkeit, Häufung von Ämtern und Aufträgen und das Disziplinarverfahren in
der Gemeinde Margreid a.d.W. und zwar unter Berücksichtigung der Bestimmungen
des DPReg vom 1. Februar 2005, Nr. 2/L i.g.F. betreffend die Ordnung des Personals
der Gemeinden der Autonomen Region Trentino Südtirol und den derzeit geltenden
Bestimmungen der Kollektivverträge.