Sofern um eine beglaubigte Kopie angesucht wird, sind 2 Stempelmarken zu jeweils 16,00 Euro geschuldet (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit). Die Fälle, in denen keine Stempelsteuer geschuldet ist, sind direkt im Online-Dienst, der auf dieser Seite zur Verfügung gestellt wird, angegeben.
Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet, indem die entsprechenden Seriennummern im Online- Antragsformular angegeben werden. Die Originale der verwendeten Stempelmarken müssen entwertet und aufbewahrt werden.
Für die Einsichtnahme in laufende und im Archiv aufbewahrte Bauakten für jeden einzelnen Bauakt oder Akt (Art. 25, G. 241/1990) Euro 10,00
Kosten für Kopien
Schwarz- weiß Kopien in DIN A4 Format einseitig Euro 0,50
Schwarz- weiß Kopien in DIN A4 Format beidseitig Euro 1,00
Schwarz- weiß Kopien in DIN A3 Format einseitig Euro 0,75
Schwarz- weiß Kopien in DIN A3 Format beidseitig Euro 1,50
Für Farbkopien werden die obengenannten Beträge verdoppelt.
Telematische Übermittlung der bestehenden elektronischen Dokumente für jeden einzelnen Bauakt bis maximal 5 Dateien Euro 10,00
für zusätzliche Dateien (jeweils bis maximal 5 Dateien)- Euro 5,00 -