Verwaltungsunterlagen – Antrag um Zugang

Der Zugang zu Unterlagen ist das Recht, bei Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen, in Verwaltungsunterlagen Einsicht zu nehmen und Kopien davon zu erhalten.

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Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht es Privaten Zugang zu Verwaltungsunterlagen der öffentlichen Verwaltung zu erhalten.

Für wen

Für Private, die interessiert sind Zugang zu Verwaltungsunterlagen zu erhalten.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Es muss im Antrag bezüglich der Verwaltungsunterlagen, zu denen der Zugang beantragt wird, begründet werden, dass für den Zugang ein direktes, konkretes und aktuelles Interesse besteht, welches einer rechtlich geschützten Stellung entspricht.

Was Sie erhalten

Sie erhalten Zugang zu den beantragten Verwaltungsunterlagen der öffentlichen Verwaltung.

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Innerhalb von 30 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird der Zugang zu den Verwaltungsunterlagen gewährt oder die Ablehnung des Antrags mitgeteilt. 

Kosten

  • kostenlos

Sofern um eine beglaubigte Kopie angesucht wird, sind 2 Stempelmarken zu jeweils 16,00 Euro geschuldet (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit).  Die Fälle, in denen keine Stempelsteuer geschuldet ist, sind direkt im Online-Dienst, der auf dieser Seite zur Verfügung gestellt wird, angegeben. 

Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet, indem die entsprechenden Seriennummern im Online- Antragsformular angegeben werden. Die Originale der verwendeten Stempelmarken müssen entwertet und aufbewahrt werden.

Für die Einsichtnahme in laufende und im Archiv aufbewahrte Bauakten für jeden einzelnen Bauakt oder Akt (Art. 25, G. 241/1990)  Euro 10,00

Kosten für Kopien 

Schwarz- weiß Kopien in DIN A4 Format  einseitig    Euro 0,50
Schwarz- weiß Kopien in DIN A4 Format beidseitig   Euro 1,00
Schwarz- weiß Kopien in DIN A3 Format einseitig     Euro 0,75 
Schwarz- weiß Kopien in DIN A3 Format beidseitig   Euro 1,50

Für Farbkopien werden die obengenannten Beträge verdoppelt.

Telematische Übermittlung der bestehenden elektronischen Dokumente für jeden einzelnen Bauakt bis maximal 5 Dateien   Euro  10,00
für zusätzliche Dateien (jeweils bis maximal 5 Dateien)-   Euro  5,00

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Sekretariat

PFARRGASSE 11, 39040 MARGREID A.D. WEINSTRASSE+39 0471 817251info@gemeinde.margreid.bz.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 19.03.2025, 14:49 Uhr